Das Ende eines Prozesses
Im Dezember 1987 stellt der Österreichische Verfassungsgerichtshof fest: die Republik Österreich hat dreieinhalb Jahrzehnte die eigene Verfassung mißachtet, indem sie die im Österreichischen Staatsvertrag 1955 zugesagte Einführung der kroatischen Amtssprache im Burgenland verschleppt hat. Dass letztlich - zumindest auf dem Papier - das Recht gesiegt hat, ist einem Ehepaar zu verdanken, das den jahrelangen Zug durch sämtliche Rechtsinstanzen nicht gescheut hat.